24.11.2021
Laut 15. BayIfSMV gilt für Fahrschulen ab dem 24.11.21 bis auf weiteres:
2G Regel (Geimpft oder Genesen)
Ab sofort, dürfen wir nur noch mit Fahrschüler/innen fahren, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Unsere Mitarbeiter werden bei allen Fahrschüler/innen die Nachweise überprüfen. Bitte habt Verständnis, dass ihr ohne Nachweis am Theorieunterricht nicht teilnehmen dürft. Ebenfalls müssen wir die Fahrstunden stornieren, wenn ein Fahrschüler/in keinen Nachweis für eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen kann.
Ausgenommen von der 2G Regel sind:
- Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen 3G PLUS)
Sobald wir Informationen zu Änderungen oder neuen Regelungen haben, teilen wir es euch umgehend mit.
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